Für Kritik an Faeser: Journalist kassiert irren Mega-Strafbefehl!
Der Ge- & Missbrauch des "Majestätsbeleidigungs-Paragraphen" (§188 StGB) nimmt immer bedrohlichere Zustände an. Nach der schikanösen Razzia bei einem Rentner wegen des "Schwachkopf"-Memes über Robert Habeck häufen sich die Fälle, wo der "starke Staat" die Bürger für bloße politische Kritik verfolgt. Besonders schockierend ist der jüngste Fall, der David Bendels, den Chefredakteur des "Deutschland-Kuriers" betrifft. Er soll insgesamt 480 Tagessätze an Buße entrichten - wegen Kritik an Innenministerin Nancy Faeser (SPD).
Hass auf freies Wort: Faeser macht Meme wahr
Wer unangenehme Wahrheiten ausspricht, braucht in Deutschland offenbar mittlerweile ein schnelles Pferd. Dabei leistet der "starke Staat", mit dem SPD-Innenministerin Nancy Faeser jeden Stein umdrehen will, im Kampf gegen Leute, die "den Staat verhöhnen", ganze Arbeit. Und wie bereits bei ihrem später einstweilig aufgehobenen "Compact"-Verbot scheint sie die Rechtsmeinung zu vertreten, dass sie sich quasi für die Personifizierung des Staates und auch vor der Pressefreiheit nicht halt macht. Dies bekam nun David Bendels, der Chefredakteur des "Deutschland-Kurier" zu spüren.
Ganze 210 Tagessätze soll er gemäß Strafbefehl berappen. Die "Untat"? Sein Medium teilte im Februar eine Bildmontage, die sich satirisch auf Faeser bezog. Diese hatte ein Bild von sich geteilt, auf dem sie ein A3-Blatt mit der Aufschrift "We Remember" hochhielt. Eine Einladung für Memes aller Art, wie von ähnlichen Bildern bekannt - und der "DK" schrieb die Parole darauf: "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" Das hält die SPD-Innenministerin offenbar für eine bösartige Verleumdung, weshalb sie nun tatsächlich gegen die Meinungsfreiheit vorgeht. Das Amtsgericht Bamberg erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen des "Majestätsbeleidigungs-Paragraphen" (§188 StGB).
Strafbefehl für kritische Berichterstattung
Mit dem Bild würde "bewusst unwahr" suggeriert, es gäbe eine solche Bildaufnahme der Innenministerin. Damit sieht man offenbar den Tatbestand erfüllt, gemäß Strafnorm ihr "öffentliches Wirken erheblich zu erschweren". Und es ist nicht der einzige Faeser-Strafbefehl gegen Bendels als Vertreter seines Mediums. Ebenfalls stößt sie sich nämlich an der Überschrift eines Gastartikels, der sich damit beschäftigte, dass ein AfD-Politiker nach massiver politischer Hetze gegen die oppositionelle Partei zusammen geschlagen worden war ("Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt"). Insgesamt summieren sich die Strafbefehle also auf 480 (!) Tagessätze.
Außerdem wird in zweiterem Strafbefehl problematisiert, dass der "Deutschland-Kurier" den damaligen AfD-EU-Spitzenkandidaten Maximilian Krah zu einem Messer-Attentat auf einem Spielplatz in Frankreich zitierte: "Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und die Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwache ausliefern. Masseneinwanderung ist tödlich." Das Medium hatte sich explizit nicht einmal mit der Aussage gemein gemacht, sondern seine Leser um ihre Meinung dazu gefragt. Im "freiesten Deutschland aller Zeiten" aber offenbar genug, um strafrechtlich verfolgt zu werden.
Innenministerin Faeser stellt zwei Strafanträge gegen DK-Chefredakteur @David_Bendels — Amtsgericht Bamberg erlässt Strafbefehle über 480 (!) Tagessätze:
— Deutschland Kurier (@Deu_Kurier) November 21, 2024
„Wir werden die kommenden Verfahren nutzen, um — gelassen, heiter und streitfreudig —
das gestörte und gefährliche Verhältnis… pic.twitter.com/V20qSKbVC1
Bendels will sich vor Gericht wehren
Vor dem Hintergrund, dass man in Deutschland bei einer Verurteilung in einer solchen Höhe als vorbestraft gölte, ein scharfes Schwert gegen die Grundrechte. Im allerschlimmsten Fall könnten ihm in der Kombination der Strafbefehle sogar eine Haftstrafe drohen. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um grundgesetzlich geschützte Meinungsäußerung, wie Bendels unterstreicht: "Die hier in Rede stehenden Beiträge sind eindeutig durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.“ Die von der Verfassung garantierte Presse- und Meinungsfreiheit würde "mit fast schon totalitärer Rechtsbeugung de facto immer weiter ausgehöhlt".
Die Strafbefehle seien ingesamt "grotesk" sowie "absurd und nicht nachvollziehbar". Sie würden offenbaren, das "einige der weisungsgebunden und politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaften derzeit in vorauseilendem Gehorsam ihre Willlküraktionen gegen missliebige Medien forcieren". Bendels kündigte an, dass er und sein Medium gegen diese mit "mit allen juristischen Mitteln" vorgehen werde. Heißt konkret: Anstatt zu bezahlen, soll ein Gericht klären, wie viel die Meinungsfreiheit in Deutschland noch wert ist.
Lauter Bagatellanzeigen gegen einfache Bürger
In den letzten Tagen waren unzählige, absurd wirkende Beispiele von Politikeranzeigen gegen Bürger publik geworden. Besonders wehleidig gab sich dabei Habeck: Dieser will nicht nur nicht als "Schwachkopf", sondern auch nicht als "Arschgesicht" oder vorabzensiert als "*loch" bezeichnet werden. Ebenso erteilte er die Erlaubnis zur Verfolgung einer Person, die lediglich ein Kackhaufen-Emoji teilte. Ingesamt stellte er seit Beginn der Legislaturperiode bis August diesen Jahres nicht weniger als 805 Strafanzeigen. Zusammengerechnet verbrachte der Vizekanzler somit etliche Arbeitstage nur damit, das kritische Volk anzuzeigen.
Doch auch andere Politiker machen mit: So gab es Strafbefehle gegen Personen, die z.B. Anton Hofreiter als "hässliche Frau" bezeichneten oder einen "Dick und Doof"-Witz über Ricarda Lang machten. Luisa Neubauer ließ einen Bürger verfolgen, der sich über "dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi" ärgerte. Eine alleinerziehende Mutter wurde mit einer Razzia eingedeckt - wegen der Teilung einer Grafik, auf der politisch fragwürdige Aussagen von Ampel-Politikern nur sinngemäß und nicht wörtlich zitiert wurden. Ein 58-Jähriger wurde zu 9.600 Euro Strafe verurteilt, weil er u.a. Baerbock als "dümmste Außenministerin der Welt" betitelte und drei weitere Politiker ähnlich scharf kritisierte.
Memes können nicht nur "Beleidigung", sondern auch ganz schnell als "Volksverhetzung" geahndet werden:
Mir ist unverständlich, warum manche hier es für angemessen halten, dass man für diese Karikatur eine Hausdurchsuchung bekommt. Karikaturen arbeiten seit jeher mit Metaphern. Auf dieser Karikatur sind die Metaphern durch Schrift sogar eindeutig kenntlich gemacht: Der Stolzmonat… pic.twitter.com/tWQ0IHEGVb
— Pauline Voss (@Pauline__Voss) November 21, 2024
Drohen weitere Strafen für Veröffentlichung?
Auffällig ist allerdings vor eine Sache: Die Häufung vor allem im fränkischen Teil des Freistaates Bayern. Letzterer Fall wurde in Oberfranken anhängig, die "Schwachkopf"-Razzia ebenso wie das "Falschzitat"-Meme in Unterfranken. Auch für Bendels' Fall ist das Amtsgericht Bamberg in Oberfranken zuständig. Aus Mittelfranken stammt indes der bayerische CSU-Ministerpräsident Markus Söder. Dieser ließ wegen desselben Paragraph u.a. bereits den österreichischen Polit-Kommentator Gerald Grosz verfolgen, weil er Söder in einer Aschermittwochsrede u.a. als "Corona-Autokrat", als "Södolf" und als "Landesverräter" bezeichnete - Der Status berichtete.
Die politische Kaste in Deutschland versucht sich, mit dem Strafrecht gegen Kritik zu immunisieren. Während z.B. in Österreich längst ausjudiziert ist, dass sich Politiker z.B. sogar als "Trottel" oder "Pack" bezeichnen lassen und somit mehr aushalten müssen als einfache Bürger, wird die Beleidigung politischer Amtsträger in Deutschland streng verfolgt. Es kommt noch dicker: Anders als in Österreich, wo ein "Zitierverbot" aus laufenden Verfahren derzeit noch ein ÖVP-Hirngespinst ist, existiert es beim "großen Bruder" jenseits des Inns bereits. Deutsche Medien & Betroffene könnten sich also noch einmal strafbar machen, indem sie auf die Geschichten in die Öffentlichkeit tragen.
Auf diese Absurdität machte ein Grundrechtsanwalt aufmerksam, der unzählige Bürger gegen derartige Politiker-Anzeigen verteidigt:
Aktuell werden unzählige Strafbefehle & Durchsuchungsbeschlüsse aus nicht abgeschlossenen Strafverfahren online gestellt oder wörtlich zitiert. Ich weise darauf hin, dass dies in den meisten Fällen eine Straftat darstellen dürfte. Uns liegen Fälle vor, in denen… pic.twitter.com/25swNx5YFG
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) November 21, 2024
+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++
Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!
Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende