Irres Berufsverbot für rechten Autor: Romanfigur hat 'falsche' Gedanken

Im "freisten Deutschland aller Zeiten" beginnt man nun mit Berufsverboten gegen völlig unbescholtene Bürger, die darauf basieren, dass das "Lyrische Ich" ihrer Romane eine falsche Meinung vertritt. John Hoewer ("EuropaPowerBrutal") wird die Zulassung als Volljurist verweigert. Die Begründung dafür mutet absurd an: Angeblich verletze ein Gedankenspiel seines Charakters "die Menschenwürde", sodass seine Verfassungstreue nicht gewährleistet sei.
Wenn das "Lyrische Ich" verfassungsfeindlich ist
Deutschland durfte sich gerade einige Jahre von einem grünen Wirtschaftsminister in Richtung Ruin befördern lassen, der zuerst vor allem als Romanautor von sich reden machte. Dass Robert Habeck in seinem Erstling die Handlung mit der grotesken und foltersamen Tötung eines Hamsters beginnt, tat auch der Begeisterung des Staatsfunkes, während seiner Regierungszeit dieses Machwerk zu verfilmen, keinen Abbruch. Doch auf der anderen Seite des politischen Spektrums ist man wenig zimperlich: Dort nimmt man die Gedanken des namenlosen Erzählers eines Romans als Grundlage, um dessen Autor ein groteskes Berufsverbot zu erteilen.
Die Rede ist von John Hoewer, dessen Roman "EuropaPowerBrutal" (2021) in der gegenkulturellen Rechten zu einem regelrechten Kultroman wurde. Nun problematisierte ein deutsches Gericht, dass seine Romanfigur abwertende Bezeichnungen für Migranten verwende oder "ethnische Trennung" befürworte. Besonders stieß dabei das Gedankenspiel der Figur auf Ablehnung, dass "Nudeln und Kartoffeln für sich genommen" köstlich seien, man sie aber "nicht zusammen in einer Pfanne zubereiten" möge. Dies seien "menschenverachtende Bezeichnungen", die ein Menschenbild zeichnen sollen, das "mit der Würde des Menschen im Grundgesetz unvereinbar" sei.
Die Gedankenwelt eines fiktiven Charakters als Grundlage für angebliche "Verfassungsfeindlichkeit" - kein Witz:
Wahrlich spannend, was so in dem Beschluss steht... pic.twitter.com/6BJ5Twd4GM
— Agent Krassnoff (@mitteleuropaer) June 9, 2025
Berufsverbot trotz strafrechtlich weißer Weste
Das "lyrische Ich" war einmal: Weil seine fiktive Romanfigur (!) also die falschen Gedanken hat, darf Hoewer nun mit rechtskräftigem Beschluss nicht Anwalt, Richter oder Staatsanwalt werden. Doch auch die anderen Vorwürfe sind skurril: So problematisiert man einen Text, in dem Hoewer den Umstand kritisiert, dass nach Migranten-Krawallen zu Silvester viele der Unruhestifter als "deutsche" Täter eingeordnet worden seien. Außerdem macht man dem Buchautor, der u.a. auch im Büro eines AfD-Abgeordneten diente, zum Vorwurf, dass er leitendes Mitglied bei der AfD-Jugendorganisation seines Bundeslandes und beim Bürgernetzwerk "EinProzent" gewesen sei.
Besonders originell: Aus beiden Organisationen war Hoewer bereits ausgeschieden, bevor der politisch instrumentalisierte Verfassungsschutz diese offiziell als "rechtsextrem" brandmarkte. Und der richterliche Beschluss muss sogar einräumen, dass der unbescholtene Mann die freiheitlich-demokratische Grundordnug "nicht in strafbarer Weise bekämpft". Doch dies ist egal: Wer diese nach Ansicht des Systems auf andere Weise "beeinträchtigen" wolle, könne vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. Es sei "für eine funktionierende Rechtspflege unerlässlich", solche Bewerber nicht zuzulassen. Ansonsten würde das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz erschüttert.
Methode & Journalismus im Antifa-Umkreis?
Öffentlich wurde der Umstand nun durch den genüsslichen Bericht eines "T-Online"-Journalisten, der bereits in der Vergangenheit für Aufregung sorgte. Vor anderthalb Jahren "doxte" er eine junge Patriotin schamlos, weil er ihr AfD-Nähe attestierte. Besonders brisant: Zuvor hatte er ihr im Zuge seiner "Recherchen" noch Anonymität zugesichert. Wenig später verlor sie ihre damalige Arbeitsstelle auf Basis systemkritischer, aber harmloser Kommentare in sozialen Medien. Einen Zusammenhang dementierte der Journalist freilich vehement. Nun stützt er sich in seinem neuerlich plakativen Artikel u.a. auf einen Vorbericht eines umstrittenen Antifa-Portals.
Es sollte nicht der einzige Berührungspunkt mit dem harten linken Rand im Zuge des Artikels bleiben. Denn ursprünglich blamierte sich das Medium bei der Bebilderung des Artikels durch ein Foto, das einen anderen patriotischen Aktivisten von hinten zeigte. Nach dem Hinweis von Philip Stein, dem Gründer des "Jungeuropa"-Verlages, bei dem Hoewer seinen Roman publizierte, wurde das Bild ausgetauscht. Stattdessen prangt an dessen Kopf nun ein Porträt im Halbprofil, das der Journalist von einem Antifa-Fotoportal beschaffte. Detail am Rande: Laut einer augenwinkernden Anmerkung des Verlages soll die reißerische Berichterstattung die Verkäufe des Buches angekurbelt haben...
"Jungeuropa" erinnerte aber auch daran, dass die Vorgänge aufzeigen, wie massiv Meinungs- und Kunstfreiheit bedroht sind:
Ein Roman als »Beleg« für Verfassungsfeindlichkeit?
— Jungeuropa Verlag (@Jungeuropa_2016) June 9, 2025
»In dem Roman werde strikte ethnische Trennung befürwortet. So heißt es, dass ›Nudeln und Kartoffeln für sich genommen köstlich‹ seien, man sie aber ›nicht zusammen in der Pfanne zubereiten‹ möge.«
Erst @AnnLei1 über… pic.twitter.com/BXTeWzJr4c
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