Kleinverlag gegen Globalisten

Antisemitismus-Verleumdung: Verlag mit jüdischen Autoren klagt vor Gericht

Kultur
Symbolbild: KI-generiert (ChatGPT)

Am 23. September 2025 wurde in Freiburg ein Schauspiel von Justiz inszeniert: Der Ahriman-Verlag verteidigte sich gegen den infamen Vorwurf der Soros-nahen Webseite "perspektive", er verbreite antisemitische Bücher. Und das, obwohl der Verlag viele jüdische Autoren publiziert.

Ein redaktionell bearbeiteter Beitrag aus unserer Kooperation mit Unser-Mitteleuropa

Soros-nahe Website kämpft gegen globalismuskritischen Verlag

Am Dienstag, den 23. September 2025, fand vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau die mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlags gegen die Soros-nahe Kölner Webseite "perspektive" statt. Ausgerechnet dieser Freiburger Verlag, der seit Jahrzehnten für seine vielen jüdischen Autoren – darunter berühmte jüdische Widerstandskämpfer wie Bernard Goldstein oder Leopold Trepper – und seine Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen bekannt ist, muss sich in dem Prozess gegen den von "perspektive" verbreiteten wahrheitswidrigen und aufs Äußerste ehrverletzenden Schmutzanwurf wehren, er veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher".

Ein Paukenschlag zum Auftakt

Schon geraume Zeit vor Verhandlungsbeginn um 13.30 Uhr hatten sich etliche Interessierte als Zuhörer vor dem angegebenen Gerichtssaal eingefunden, aber wenige Minuten vorher erschien plötzlich ein Justizbediensteter und erklärte dem verdutzten Publikum, die Verhandlung sei in ein anderes Gebäude verlegt worden. So mussten alle Besucher eilig quer über die Straße zum neuen Saal laufen, in dem sie zu ihrer Überraschung die erste Sitzreihe des Zuschauerraumes bereits durch eine Handvoll jüngerer "perspektive"-Anhänger besetzt vorfanden, die den hastig eintreffenden Besuchern belustigt bis hämisch entgegenblickten. Zufall oder Zusammenspiel?

Das Urteil steht wohl schon fest

Der Verlauf der Verhandlung drängte dann mehr und mehr den Eindruck auf, dass das Urteil in Wirklichkeit längst feststand. Man konnte sich in der Sitzung, an deren Ende die Kammer die Verkündung des Urteils für den 10. Oktober 2025 ankündigte, schon sehr bald nicht mehr des Gefühls erwehren, dass das Urteil bereits in der Schublade lag. In anderen Worten, dass sich die drei Berufsrichter schon vor der Verhandlung auf eine Klageabweisung verständigt hatten und den für einen deutschen Verlag existenzbedrohenden Rufmord, er veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher", am 10. Oktober als angebliche "geschützte Meinungsäußerung" freigeben werden. Laut Insidern soll es bei deutschen Gerichten, selbst in unpolitischen Verfahren, gang und gäbe sein, das Urteil fix und fertig bereits vor der Verhandlung zu schreiben, womit diese als eine Art "Rechtsstaatstheater" in vielen Fällen auf den Prozessausgang keinerlei Einfluss mehr hat.

Ein abgekartetes Spiel?

Dieser beklemmende Eindruck rührte daher, dass das Gericht auf die einzig relevante Sachfrage – gibt es antisemitische Aussagen in Ahriman-Büchern oder nicht? – überhaupt nicht einging, sondern sie gerade systematisch zu meiden schien und statt dessen die ganze, etwas mehr als eine Stunde währende Verhandlung mit einer für alle Zuhörer gänzlich unverständlichen Wortklauberei über abstrakte juristische Kategorien wie "Tatsachenbehauptung", "Meinungsäußerung" oder "Schmähkritik" zubrachte. Die sich jovial und neutral gebende Vorsitzende führte im Stile dieser juristischen Rabulistik die gesamte Verhandlung allein, ihre beiden Beisitzer saßen stumm und teilnahmslos daneben, der "perspektive"-Anwalt griff dieses abstrakte juristische Geplänkel mit süffisantem Dauergrinsen sichtlich gerne auf. Der Ahriman-Anwalt blieb durch dieses Pingpong zwischen Vorsitzender und Beklagtenanwalt am Vordringen zum Sachkern gehindert, die Gesichter der Zuhörer, die vergeblich auf Sacherörterung statt Spitzfindigkeiten warteten und nichts vom verworrenen Hin und Her juristischer Formeln verstanden, wurden immer länger. Die jungen "perspektive"-Anhänger in der ersten Reihe (die gut auf jede „Antifa“-Demonstration gepasst hätten) verfolgten mit wachsender Genugtuung, wie die Vorsitzende jede Erörterung des Kerns der Sache – die Wahrheitswidrigkeit und Bedrohlichkeit des dem Ahriman-Verlag angehefteten Antisemitismus-Etiketts – beharrlich umschiffte.

Ahriman stellt den Sachverhalt klar

Erst gegen Ende der Sitzung wurde diese Theateratmosphäre einer seltsamen „Nicht- Verhandlung“ für einen Moment durchbrochen, als schließlich eine Vertreterin des Ahriman-Verlags selbst das Wort ergreifen konnte und in präzisen Sätzen erstmals den existenziell bedeutsamen und bedrohlichen Kern des ganzen Verfahrens benannte: Nach der treffenden Definition des Oberlandesgerichts Karlsruhe, so führte sie aus, sei ein Antisemit "jemand, der etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind". Aber natürlich bedeute dies nicht, dass man die Handlungen eines Menschen deshalb nicht negativ beurteilen dürfe, weil er Jude sei.

Selbstverständlich dürfe man vielmehr einen Juden ebenso wie jeden anderen Menschen für seine Handlungen kritisieren. So wie Ahriman-Autoren es gegenüber Soros, Rockefeller und Gates angesichts ihrer Handlungen als Führer des US-Gigakapitals, von den Autoren deshalb auch als "Soros/Rockefeller/Gates-Bande" bezeichnet, getan hätten – wobei Rockefeller und Gates nicht einmal jüdischen Glaubens seien. Wenn das Antisemitismus sein solle, so wäre Kritik am französischen Präsidenten Macron mit Kritik am französischen Volk gleichzusetzen, Kritik an Merz mit Kritik am deutschen Volk. Statt dieser Art seltsamer Logik, fügte die Verlagsvertreterin an die Adresse des "perspektive"- Anwalts hinzu, hätte dieser lieber einmal etwas in den Ahriman-Publikationen lesen sollen, in denen sich keine einzige antisemitische Aussage finde, aber zahllose gegenteilige.

Gegenseite laviert

Nach diesem unerwarteten Wortbeitrag erstarb das Dauergrinsen in den Gesichtszügen des Kölner Beklagtenanwalts, und auch die Vorsitzende verstummte plötzlich ebenso wie ihre Beisitzer. Aber sie fing sich rasch und verlegte sich wieder auf Belehrungen wie "Auch falsche Meinungen dürfen geäußert werden" (aber sind Lügen etwa Meinungen?) oder: "Beide Parteien halten den Prozess fälschlich für ein Grundsatzverfahren, aber es geht hier nur um einen Einzelfall" – ein logikwidriger Gemeinplatz, ergeht doch selbst ein Todesurteil "nur" in einem Einzelfall, kann aber trotzdem ein Grundsatzurteil sein, und für das Leben eines einzelnen Menschen wirkt es in jedem Fall so tödlich wie das wahrheitswidrig angeklebte Antisemitismus-Etikett für Ruf und Geschäftstätigkeit eines heutigen deutschen Verlages.

Freie Bahn für die Verleumder?

Hätte sich das Gericht nicht bereits vor der Verhandlung zur Klageabweisung entschlossen, so hätte es den "perspektive"-Anwalt mit Nachfragen zu seinen aberwitzigen, von der Soros-finanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung abgekupferten Konstrukten "antisemitischer Geheimzeichen" ("Chiffren", die in ihrer Abstrusität an den Hexenwahn erinnern) konfrontiert und ihn um seine Stellungnahme zu wenigstens einigen der zahlreichen konkreten Widersprüche zwischen seinen Behauptungen und dem Vorbringen des Ahriman-Verlages gebeten. Aber das geschah kein einziges Mal, die Vorsitzende ersparte dem "perspektive"-Anwalt jedes Nachbohren in seine delirierenden Antisemitismus-Konstrukte oder seine bösartige Stimmungsmache wie z.B. angebliche "Verbindungen Ahrimans zu rechten Verlagen", wo es um Buchinhalte ging. Das aber kann kaum anderes bedeuten als: Das Gericht will auf diese Konstrukte sein Urteil stützen und wollte sie darum nicht schon in der Verhandlung durch Sacherörterung erschüttert sehen.

Ungewöhnliche Verfahrensverzögerung

Hinzuzufügen bleibt, dass das Gericht diese Verhandlung erst vierzehn Monate nach Klageerhebung anberaumte, eine in Pressesachen völlig ungewöhnliche Verfahrensverzögerung. Dazu passte es, dass die Vorsitzende am Ende der Sitzung als Tag der Urteilsverkündung bekannt gab: den "10. Oktober 2026" – um ihren bezeichnenden Versprecher rasch zu korrigieren.


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