'Trusted Flaggers': EU-Digital-Zensur noch schlimmer als befürchtet?
Seit Kurzem tobt eine Debatte über die sogenannten "Trusted Flaggers" (übersetzt etwa: "vertrauenswürdige Hinweisgeber"), die nach dem EU-"Digital Services Act" (DSA) die Schnittstelle für die Entfernung unliebsamer Inhalte sein soll. Denn praktisch alles - und nicht nur "rechtswidrige" Inhalte - kann als "Desinformation" oder "Hassrede" gelten. Und im Zweifel wird eher zu viel als zu wenig gelöscht werden, Kritiker sprechen sogar von einer Art "digitalen Stasi". In Deutschland vergibt die politisch besetzte und kontrollierte "Bundesnetzagentur" die Aufträge, in Österreich die im Umgang mit Kritikern nicht minder zimperliche KommAustria/RTR, die dem Bundeskanzleramt nachgeordnet ist.
"Faktenchecker" spielen Gefahr runter...
Alles halb so schlimm, erzählen uns die üblichen "Faktenchecker". So behauptet etwa Mimikama: "Trusted Flaggers helfen lediglich dabei, illegale Inhalte zu identifizieren. Die Meinungsfreiheit wird durch das System nicht eingeschränkt." Auch die "Tagesschau" beschwichtigt: Deren Meldungen müssten bloß bevorzugt behandelt werden und Bürger könnten gegen die Entscheidung ja ohnehin den (langen und teuren) Rechtsweg beschreiten. Das ZDF führt die Einwände von Kritikern zwar an, meint aber schulterzuckend, dass große Plattformen ja ohnehin bereits für ihre Zensur-Regimes mit "unabhängigen Organisationen" kooperieren.
Dass die Debatte überhaupt aufkam, lag an einer entlarvenden Pressemitteilung der deutschen Bundesnetzagentur, ihr Vorsitzender ist der grüne Habeck-Günstling Klaus Müller. Darin war zu lesen: "Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von 'Trusted Flaggern' sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden." Nach der Kritik ruderte man zumindest offiziell zurück und wollte damit nur "illegalen Hass und illegale Fake News" meinen. Doch ob dies tatsächlich der Realität entspricht, darüber wirft der entsprechende Leitfaden einige Fragen auf.
Wirbel um Leitfaden: Auch legale Kritik umfasst?
Das Nachrichtenportal "NiUS" publizierte dessen Abschrift samt einer Liste, was als "unzulässiger Inhalt" gilt. Darunter finden sich auch "Gummi-Definitionen" wie eben Hassrede, Diskriminierung, die "Gefahr von Umweltschäden" und sogar die "Informationsmanipulation, mit dem Ziel, den Ausgang von Wahlen zu beeinflussen". Bei ausufernder Auslegung sind damit legale Migrationskritik, Zweifel am Klima-Narrativ oder Aufdecker-Artikel über Regierungen zu Wahlkampfzeiten tabu. Zum Einsatz kommt das System in zwei Bundesländern, beide Male regiert die Union mit. Die vom grünen Familienministerium geförderte Einrichtung "REspect" agiert aktuell noch als "Monopolist".
Besonders dehnbar ist die Kategorie der "ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung". Seit über zwei Jahren versucht der polit-mediale Komplex jede Kritik an der Kriegstreiberei des Westens, an negativen Folgen der Selbstmord-Sanktionen und ähnliche Dinge als "Kreml-Propaganda" zu brandmarken. Selbst, als die "RKI Files" - also offizielle deutsche Dokumente - freigeklagt wurden, behauptete SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach etwas von der "Einmischung fremder Regierungen". Dem nicht genug: Es sollen laut dem Leitfaden sogar legale Meinungen gemeldet werden, die eine negative Wirkung auf den zivilen Diskurs hätten.
Auch "KommAustria" ist umstritten
Dabei ist der Tätigkeitsbereich der "Trusted Flaggers" nur die Spitze des Eisbergs, denn die Befugnisse nach dem DSA gehen weiter als die hauptberufliche Suche nach "bösen" Inhalten. Denn die als "Koordinator für digitale Dienste" bestimmte Behörde kann u.a. auch den Zugang zu Daten verlangen, die für die Überwachung & Bewertung der EU-Verordnung nötig ist. Zudem soll sie Amtshilfe für ihre Pendants bei der Kommission sowie in anderen Mitgliedsländern leisten. Als einzige Absicherung sieht die EU vor, dass diese "unabhängig" agieren soll. Das ist zumindest für die deutsche Bundesnetzagentur als weisungsgebundene Unterstelle des Wirtschaftsministeriums nicht der Fall.
Aber auch die österreichische "KommAustria/RTR" ist nicht unumstritten. Diese ist zwar offiziell weisungsfrei, ist aber eine dem Bundeskanzleramt nachgeordnete Dienststelle. Diese ist darüber hinaus auch u.a. für die Vergabe der Presseförderung und natürlich die Überwachung der Rundfunk-Gestalter zuständig. Unvergessen ist der Rechtsstreit, den die KommAustria gegen den ServusTV-Wochenkommentar "Der Wegscheider" wegen angeblichen Verstoßes gegen ein Objektivitätsgebot anzettelte. Stein des Anstoßes: Dass dort u.a. das Corona-Impfexperiment hinterfragt wurde - für die KommAustria "grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat."
Mangelnde Transparenz zu ausgelagerter Zensur
Dass eine solche Stelle bestimmen kann, welche Einrichtungen oder NGOs als "Trusted Flagger" in Betracht kommen, verheißt nichts Gutes für den Umgang mit Kritikern. Kritische Experten billigen der Sorge von Kritikern, dass damit auch nicht strafbare, aber regierungskritische Meinungen zensiert werden könnten, einiges Gewicht zu. Problematisch ist auch die Frage nach der tatsächlichen Fähigkeit der "Trusted Flagger" zwischen legalen und illegalen Inhalten zu unterscheiden, insbesondere in Fällen, wo die Grenze etwa zwischen zulässiger Kritik und strafrechtlich relevanter Beleidigung erst ausjudiziert werden müsste und sich die Bewertung je nach Instanz unterscheiden kann.Zudem lässt der schwammige und interpretationsschwangere "Bundesnetzagentur"-Leitfaden anklingen, dass die Auswahlkriterien für die Zulassung von "Trusted Flaggers" und die Regeln für ihre Arbeit nicht ausreichend transparent sind. Hinreichende Indizien weisen nach Ansicht von Kritikern auf eine "Privatisierung der Zensur" hin. Bisher war es auch einhellige Rechtsauffassung, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit von Inhalten staatlichen Stellen - also Polizei, Justiz und anderen Behörden - untersteht, und nicht an private Dienstleister ausgelagert werden soll. Es gibt zwar eine Datenbank, wo die Moderation dokumentiert wird - was tatsächlich gelöscht wurde, bleibt aber im Dunkeln.
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