Totalversagen des Ministers...

Wer verdiente da mit: Spahn-Maskendeal kostete Hunderte Millionen zu viel

Corona
Bild: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Die Corona-Zeit war nicht nur eine Zeit der Tabubrüche, wenn es um die Einschränkungen von Freiheits- und Grundrechten ging, sondern auch eine Zeit, in der jegliche finanzielle Relationen verlorengingen. Da wurde mit Milliarden jongliert, als gäbe es kein Morgen. Ein Bericht zeigt nun, dass das Gesundheitsministerium unter CDU-Minister Jens Spahn bei der Beschaffung von Masken bis zu 623 Millionen Euro zu viel zahlte.

Während Corona saß Steuergeld locker

Für viele, ausgenommen den Steuerzahler, herrschte während der Corona-Pandemie eine wahre Goldgräberstimmung. An den Lasten dieser Ära knabbert der Steuerzahler noch heute. Milliarden an Euro wurden für Masken, Tests und zweifelhafte Impfstoffe ausgegeben. Über die Verträge versucht die Politik den Mantel des Schweigens zu hüllen, wie etwa die EU-Kommission, die bei Informationen zum Pfizer-Deal nach wie vor mauert und gerichtlich zu Transparenz gezwungen werden muss.

In einem Bericht nimmt die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" - reichlich spät, aber doch die Rolle der "vierten Macht" behirnend - nun noch einmal die Masken-Geschäfte von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn genauer unter die Lupe. Fazit: Der Schaden für den Steuerzahler könnte noch deutlich größer sein, als bisher angenommen.

Mehr als eine halbe Milliarde zu viel gezahlt

So kommt die Sonderermittlerin im Ministerium zur Maskenbeschaffung, die ehemalige SPD-Justizstaatssekretärin Margartha Sudhof, in einem Bericht zu dem Ergebnis, dass zu Beginn der "Pandemie" bei der Maskenbeschaffung offenbar die Expertise innerhalb des Gesundheitsministeriums ignoriert wurde und ein deutlich zu hoher Preis für die Masken gezahlt wurde.

So hatte die zuständige Fachabteilung für die Beschaffung von Medizinprodukten einen Nettopreis von 2,50 Euro bis zu 2,90 Euro je Maske für die Anschaffung empfohlen, als Durchschnittspreis ermittelte die Abteilungung Mitte März 2020 netto 2,83 Euro. Dies sollten Richtwerte für das von Spahn eingeführte Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzmasken sein. Am Ende entschied aber Spahn Masken für netto 4,50 Euro - einschließlich der Mehrwertsteuer 5,36 Euro - zu kaufen.

Somit wurden, laut Bundesrechnungshof, für rund 262 Millionen im Open-House-Verfahren bestellte Masken 1,4 Milliarden Euro gezahlt. "Hätte man stattdessen den damals üblichen Durchschnittspreis gezahlt, wären es 520 Millionen Euro weniger gewesen. Bezogen auf die erste Empfehlung der Abteilung 1 vom 17. März 2020 hätte man sogar noch weitere 103 Millionen Euro einsparen können", so die FAZ. 

Alle Relationen verloren

Aus dem Bericht Sudhofs zitiert die FAZ weiter, "es könne 'nicht nachvollzogen werden, warum die Preisfestlegung für das OHV am 23.03.20 so, wie geschehen, erfolgte, obwohl die Erkenntnis nachweisbar vorhanden war, dass der durchschnittliche Preis im Rahmen der Dringlichkeitsbeschaffung (Stand 17.03.20) lediglich bei 2,83 EUR (netto) lag'". Denn, obzwar der Leiter der Zentralabteilung für die Masken-Abkommen am 24. März 2020 noch einen Durchschnittspreis von drei Euro genannt hatte, änderte Spahn laut internen Unterlagen diesen wenige Stunden später dann auf 4,50 Euro.

Zudem gab es bei dem Verfahren auch keine Mengenbeschränkungen, was dazu führte, dass das Ministerium aufgrund des aufgerufenen hohen Preises mit Masken überschwemmt wurde und das damals veranschlagte Masken-Budget von 550 Millionen Euro völlig gesprengt wurde. Schon im Juni 2021 kritisierte der Bundesrechnungshof die "massive Überbeschaffung".  Es seien insgesamt 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro geordert worden, wovon 1,7 Milliarden in Deutschland verteilt wurden. Und weitgehend war es sowieso mit beiden Händen rausgeworfenes Steuergeld: Denn mindestens 1,2 Milliarden mussten vernichtet werden.

Teure Klagen

Aber damit noch nicht genug. Durch die Schwemme an Masken konnten nicht alle Lieferungen angenommen werden, weshalb man Vertragsstornierungen versuchte - mit, gelinde gesagt, überschaubarem Erfolg. Bis heute sind deshalb in diesen und anderen Fällen Klagen von rund 100 Händlern über 2,3 Milliarden Euro anhängig, so die FAZ.

Aber hier könnte dem Bund seine Schlampigkeit zugute kommen. Denn die Preisfestsetzung könnte laut Suderhof gegen das Preisrecht verstoßen haben: "Der vom damaligen Bundesminister festgelegte Preis für FFP2-Masken in Höhe von 4,50 EUR (netto) überstieg nicht nur die Empfehlungen der Fachebene um rund 37 Prozent. Er könnte auch gegen den als Verbotsgesetz ausgestalteten Höchstpreisgrundsatz verstoßen haben." Dabei geht es um die Verordnung PR Nr.30/53 "über die Preise bei öffentlichen Aufträgen", aus der sich eine "Höchstpreisvorschrift mit Verbotscharakter" ergibt.

Dies bedeutet, dass "Rechtsgeschäfte, die gegen den Höchstpreisgrundsatz verstoßen, in Bezug auf den unzulässigen Preis nichtig sind". Zwar seien in Notlagen Preisausschläge zulässig, aber diese mussten für jede einzelnen Beschaffungsvorgang geprüft werden. "Insofern ist es aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, dass das öffentliche Preisrecht bislang in den rechtlichen Auseinandersetzungen keine Rolle spielte, obwohl es im Ergebnis entweder zu Anspruchsbegrenzungen oder Rückforderungsansprüchen führen könnte", wird in dem Bericht geschlussfolgert. Das rausgeworfene Steuergeld dürfte aber trotzdem unwiderbringlich futsch sein. 

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