Skandal-Urteil in Stuttgart

Gericht verfügt Zwangsimpfung: Jüdin (85) muss vor deutschen Behörden fliehen

Corona
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

In Stuttgart spielt sich aktuell ein unfassbarer Fall ab: Die Komponistin und Holocaust-Überlebende Inna Zhvanetskaya (85) sollte in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen und dort gegen ihren Willen gegen Corona zwangsgeimpft werden. Aktuell befindet sie sich auf der Flucht vor den Behörden, die diese massiv übergriffige Anweisung am Mittwochmorgen in die Tat umsetzen wollten.

Amtsgericht ordnete Zwangsimpfung & Einweisung an

Grundlage für diese übergriffige Maßnahme ist das Urteil eines Amtsgerichts, das sich auf ein Gutachten eines Sachverständigen beruft, das ihr eine Demenzerkrankung attestierte. Zudem bestünde angeblich „die Gefahr, dass die Betroffene sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.“ Nun ordnete das Amtsgericht in Stuttgart an, sie in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen, um eine angeblich drohende „Verwahrlosung“ zu verhindern.

Zudem habe man „erfolglos versucht“, die Komponistin von der „Notwendigkeit“ der Corona-Impfung zu überzeugen. Aus diesem Grund treffe man nun die „ärztliche Zwangsmaßnahme […] gegen den Willen der Betroffenen“ als „erforderlich“ an. Das Skandal-Urteil begründet die Zwangsimpfung dabei mit dem „Wohl der Betroffenen“. Ein besonders bedrohlicher Satz aus dem Richterspruch: „Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.“

Zhvanetskaya entkam vor der Abholung

Diese Impfung dürfe sodann auch mit Gewalt verabreicht werden, zudem habe die Betreuerin der Seniorin bereits in die angedrohten Maßnahmen eingewilligt. Besonders brisant ist dabei, dass der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V: (BdB) sich klar dagegen ausspricht, dass der Paragraph, auf den sich das Gericht beruft (§1906a BGB) für die Gabe von Zwangsimpfungen ausgenützt wird. Dennoch entschied das Amtsgericht entgegen der Empfehlung der Betreuer-Berufsvertretung.

Die Maßnahme hätte bereits am heutigen Mittwoch, den 11. Jänner stattfinden sollen. Doch als zwei Streifenwägen und ein Schlosser sich in den Morgenstunden Zutritt zur Wohnung der Seniorin verschaffen wollten, fanden sie diese leer vor. Laut der „Epoch Times“, die sich hierfür auf Infos der Initiative „Free-people-online“ beruft, war der Verbleib der Dame bis zur Mittagsstunde unklar.

Überlebte Judenverfolgung und Weltkrieg

Doch selbst diese Umstände sind noch nicht die Spitze der Ungeheuerlichkeit. Denn die 1937 in Winnyzja in der heutigen Ukraine geborene, russischsprachige Frau ist jüdischen Glaubens. Als kleines Mädchen lebte sie mit der täglichen Sorge vor Deportationen. Denn die ukrainische Führung arbeitete eng mit den Nationalsozialisten zusammen. Der ukrainische Nationalistenführer Stepan Bandera galt als glühender Antisemit. Seiner Organisation OUN-B zuordenbare Truppen zeichneten für tödliche Pogrome in der Westukraine gegen Polen und Ukrainer verantwortlich.

Nachdem sie den Horror dieser Zeit und des zeitgleich tobenden Zweiten Weltkriegs überlebte, zog sie zuerst kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern nach Deutschland. Nachdem sie zwischenzeitlich in ihrer Geburtsheimat lebte und als Komponistin wirkte, zog sie vor über 20 Jahren wieder nach Deutschland. Nun ist es just ein Gericht jenes Landes, das sie als Kind lieben lernte und wohl daher als Ort ihres Lebensabends auserkor, welches ihr eine solche Zwangsmaßnahme aufbürden wollte.

Kritiker sehen Verstoß gegen Nürnberger Kodex

Dass der erste bekannte Fall einer gerichtlich angeordneten Zwangsimpfung unter Gewaltandrohung in Deutschland ausgerechnet eine Jüdin betrifft, ist aus Sicht des kritischen Beobachters ein besonders grotesker Umstand. Waren doch die NS-Medizinexperimente an Personen mit jüdischen Wurzeln,  ein wichtiger Auslöser für den Erlass des Nürnberger Kodexes von 1947.

Dieser schreibt unmissverständlich vor, dass Teilnehmer an medizinischen Versuchen juristisch fähig sein müssen, ihre freie Einwilligung zu erteilen. Just diese Fähigkeit sprach das Amtsgericht Zhvanetskaya aber bekanntlich ab. Nach Ansicht einiger Kritiker wie dem Mediziner Dr. Bodo Schiffmann, liegt somit ein Verstoß gegen selbigen Kodex vor. In der systemkritischen Bewegung wurden auch die Impf-Kampagnen und "sanften" Impfzwänge unter diesem Gesichtspunkt kritisch beäugt.

Anwalt hält Gutachten für anfechtbar

Auch Holger Fischer, der Anwalt von Zhavenetskaya, hält das Urteil für problematisch: „Der Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmedikation betraf stets die Behandlung mit Psychopharmaka, nicht mit Impfstoffen, erst recht nicht mit experimentellen mRNA-Substanzen.“ Zudem sei das eingeholte Sachverständigen-Gutachten „in seinen Feststellungen, aber auch gewiss in der Methodik der Untersuchung […] angreifbar.“

Ihm liege dieses zwar noch nicht im Volltext vor, er gehe aber von einem Gespräch aus, das in deutscher Sprache stattgefunden haben wird. Das ist für ihn erheblich: „Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.“ Er fordert daher die Einholung eines zweiten Gutachtens sowie eines privaten Gutachtens, wobei jedenfalls auch ein Übersetzer zwischen der russischen und der deutschen Sprache beizuziehen sei.

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