'Fahndungsplakate' von Corona-Kritikern: SPD-Politikerin freisprochen
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Eine ebenso unbedeutende, wie linksradikale SPD-Politikerin veröffentlichte auf X Steckbriefe mit Namen und Bildern von Personen, die sie als „Coronaleugner“ und „Querdenker“ ausmachte. Vom Amtsgericht in der Linkenhochburg Leipzig wurde sie nun freigesprochen, da sie es ja lediglich auf die „soziale Ächtung“ der Personen abgesehen hatte.
Ein Beitrag auf Basis eines Artikels aus unserer Kooperation mit JouWatch
Kritiker-Pranger als "öffentliches Interesse"
Wer als Bürger kritisch die Corona-Maßnahmen hinterfragte oder sich gar gegen staatliche Eingriffe zur Wehr setzte, musste mit konsequenter Strafverfolgung rechnen. Anders sieht es aus, wenn die Grenze des Rechtsstaates von links überschritten wird – wie im aktuellen Fall der Leipziger SPD-Stadträtin und linksradikalen Aktivistin Irena Rudolph-Kokot.
Obwohl sie öffentlich Fahndungsfotos von Corona-Demonstranten teilte – die Personenhatz hatte sie von „Fahndungsplakate“ der linksextremistischen Plattform Indymedia übernommen – darunter einen Polizeibeamten in zivil – sprach das Amtsgericht Leipzig sie nun frei. Das Gericht sah in ihrem Handeln keine üble Nachrede oder Verleumdung – vielmehr habe sie im „öffentlichen Interesse“ gehandelt.
Freispruch - obwohl Betroffene bedroht wurde
Denn: Die gute ultralinke Genossin Rudolph-Kokot wollte ja lediglich die Stadt Leipzig und die Polizei informieren , wer sich bei damaligen „Querdenken“-Demonstrationen in Leipzig aufhielt, so die erfolgreiche Verteidigung. Dass laut "Tag24" im Prozess eine Zeugin aussagte, dass sie und ihr auf den Plakaten abgebildeter Freund nach der Verbreitung der Plakate mit dem Tod bedroht wurden und sie außerdem als „Nazischlampe“ bezeichnet worden sei, interessierte Richterin Ute Fritsch nicht. Wegen der Beleidigung eines Polizisten als „Nazi“ wurde Rudolph-Kokot in einem anderen Verfahren indes allerdings zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt.
Persilschein für weitere Denunziationen?
Im Klartext: Eine SPD-Politikerin beteiligt sich an einer Art linken Selbstjustiz, indem sie in sozialen Medien Bilder von Menschen verbreitet, die an einer Demonstration teilgenommen haben – mit dem klaren Ziel, diese an den Pranger zu stellen. Der Schutz persönlicher Daten? Die Unschuldsvermutung? Alles zweitrangig. Stattdessen wurde hochrichterlich betont, dass die ultralinke SPD-Politikerin „nicht vorsätzlich gehandelt“ habe.
Der Freispruch für Rudolph-Kokot ist deshalb nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch gesellschaftlich gefährlich. Er öffnet die Tür für weitere linke Denunziationskampagnen – mit dem Segen der Justiz. In den sozialen Medien zeigten sich daher viele kritische Bürger über das Urteil erschüttert und hinterfragten daher, wie sich die SPD-Politikerin fühlen würde, wenn sie selbst derart sozial geächtet würde - und wie die Justiz darauf reagieren würde. (SB)
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