200.000 Euro Steuergutschrift: Ballweg-Verfahren als Justiz-Skandal

Neun Monate lang saß "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg offenbar völlig unschuldig in Untersuchungshaft. Denn die bereits bei seiner Verhaftung dünne Suppe hat sich nun endgültig zerschlagen. Nach der Einstellung des Verfahrens wegen Betrugs & Geldwäsche dürften sich auch die Verdachtsmomente wegen Steuerhinterziehung in Luft auflösen. Der Grund: In Wahrheit soll Ballweg nämlich eine Steuergutschrift in sechsstelliger Höhe zustehen. Immer deutlicher entsteht daher der Verdacht, als wollte man bloß einen unbotmäßigen Kritiker aus dem Verkehr ziehen...
Vorwürfe gegen Ballweg implodieren
Rund 650.000 Euro an Schaden wegen Betrugs und 430.000 Euro wegen Geldwäsche: Die Vorwürfe, die im Juni 2022 zur Festnahme von Ballweg führten, wogen schwer. Nach einer Razzia in privaten und geschäftlichen Räumlichkeiten, verhängte man Untersuchungshaft - wegen angeblicher Fluchtgefahr. Schon damals witterten Stimmen aus dem kritischen Lager ein politisch motiviertes Verfahren. Das Argument war: Als "Schenkung" überwiesene Spenden. Doch in keinem der 9.450 vermeintlichen "Betrugsfälle" sahen sich die vermeintlichen Opfer als Geschädigte, wurden die Gelder doch für die Bewegung lukriert und nicht - wie von der Justiz behauptet - für Ballwegs eigene Tasche.
Als im Herbst 2023 dann das Landgericht Stuttgart zum Schluss kam, für diese Punkte ergebe sich kein hinreichender Tatverdacht, schienen die Mahner erstmals recht zu behalten. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Ballweg unter Auflagen auf freiem Fuß, im April desselben Jahres hatte man ihn nach 9 Monaten aus der zuvor vor allem als Aufbewahrungsort der RAF-Terroristen bekannten Haftanstalt in Stuttgart-Stammheim entlassen. Letztendlich wurde dann noch das Verfahren wegen Steuerhinterziehung fortgeführt - und auch das fällt nun offenbar auf groteske Weise in sich zusammen.
Strafprozess Michael Ballweg
— Stefan Homburg (@SHomburg) July 2, 2025
Auf Verfügung des LG Stuttgart haben die Fahnder Schlumberger und Strobel neue Steuerberechnungen erstellt, die einer Selbstentleibung gleichkommen: Ihre Hinterziehungsvorwürfe sind in sich zusammengefallen wie ein Soufflé.
Hintergrund: Das Overton… pic.twitter.com/kixj4dYC8c
Verfahren auf politischen Wunsch?
Denn nun stellt sich heraus: Ein solches Vergehen existierte offenbar nie - im Gegenteil: Der deutsche Staat muss Ballweg nämlich demnächst etwa 200.000 Euro zurückzahlen, die er dem Fiskus zu viel überwiesen hatte. Dass sie als Mitgrundlage für seine U-Haft herhielt, war bereits damals als Rechtsgrundlage hinreichend problematisch. Denn im Juni 2022 waren die Erklärungen für das Jahr 2020 aufgrund spezieller Bestimmungen noch gar nicht fällig. Dennoch zeichnet das "Overton"-Magazin nach, wie in einem Geflecht aus Politik, Finanzamt und Justiz bereits gegen Jahresende 2020 begonnen wurde, an einer Kriminalisierung seiner Tätigkeit zu basteln.
Im seit dem Herbst des Vorjahres laufenden Prozess kamen dann weitere Ungereimtheiten hinzu, so wollte sich etwa ein als Zeuge geladener Finanzbeamter - der den Eindruck eines politischen Prozess wiewohl bejahte - nicht einmal mehr an den Namen seines eigenen Vorgesetzten erinnern. Dafür lieferte er Anhaltspunkt über die Begehrlichkeiten im baden-württembergischen Finanzministerium, das mit mehreren Mails zur Prüfung urgiert haben soll. Sogar zu mehrfachen Treffen zwischen dem zuständigen Finanzbeamten und einem Ministerialrat soll es gekommen sein. Das Finanzamt soll zudem vom Ministerium gebrieft werden, wie es auf Presseanfragen zum Fall antworten soll.
Entlastende Berechnung zurückgehalten
Mails aus dem Ministerium, welche kritische Stimmen als "Corona-Leugner" bezeichnen und Anzeigen von Bürgern, die Demos als "vorsätzliches Virenverbreitungsgemenge" bezeichnen und Ballweg vorwerfen, "tausende Anhänger und getäuschte Bürger zum Bruch staatlicher und gerichtlicher Beschlusse auf": Das Konvolut zum Fall offenbart eine fragwürdige Optik. Einer der im Fall involvierten Staatsanwälte soll laut "Overton" zudem ein aktives Mitglied der im Bundesland regierenden Grünen sein. Man wollte Ballweg offenbar etwas ans Zeug flicken und war dafür bereit, das eigentlich enge Korsett des Rechtsstaats bis zur Unkenntlichkeit zu dehnen.
Vor wenigen Wochen ordnete die prozessführende Wirtschaftsstrafkammer dann an, das für Steuerfahndung zuständige Finanzamt Stuttgart II möge doch endlich die Steuer-Berechnung für Ballweg vorzunehmen, die von diesem bereits vor über zwei Jahren abgeben wurde. Und die Durchführung zeigte nun die eingangs erwähnte Gutschrift in Höhe von 200.000 Euro. In Deutschland wurde also ein Mann für fast ein Jahr in den Kerker gesperrt, weil er als kritischer Bürger den Staat um eine negative Summe geprellt haben soll. Oder mit anderen Worten: Der vermeintliche böse Finger entpuppt sich als rechtschaffener Bürger, der seine Steuern überkorrekt abführt.
Cui bono? Offenbar wollte man partout das Verfahren nicht einstellen...:
39. Verhandlungstag Michael Ballweg
— Stefan Homburg (@SHomburg) July 2, 2025
Dieser Text wurde heute von der Vorsitzenden verlesen. Die StA wollte das Strafverfahren erst einstellen und dann doch wieder nicht. Es scheint dort interne Kämpfe zu geben - oder hat ein Politiker neue Weisung erteilt?
Hintergrund:… pic.twitter.com/xByTQJituK
Schweigen im Blätterwald über Wendung
Spannend ist in diesem Zusammenhang auch das weitgehend ausbleibende Medienecho zur brisanten Wendung im Fall Ballweg. Obwohl der Ökonom Stefan Homburg, seit Anbeginn der Causa ein vehementer Kritiker des Vorgehens der staatlichen Behörden, darüber bereits in den frühen Morgenstunden des Mittwochs berichtete, schweigt sich der Blätterwald bislang darüber konsequent aus. Mit Stand des späten Freitagvormittags berichteten lediglich das "Freilich"-Magazin und Der Status darüber.
Auffällig dabei: Beide sind österreichische Alternativmedien. Selbst unsere deutschen Kollegen halten sich bislang noch zurück. Dies könnte wohlweislich auch daran liegen, dass in Deutschland ein Zitierverbot aus nicht rechtskräftig abgeschlosenen Gerichtsakten besteht. Sorgt man sich also, das Opfer der nächsten Razzia gegen kritische Stimmen zu werden? Detail am Rande: Die ÖVP, gegen deren politisches Personal eine Reihe von Korruptionsverfahren läuft, hätte ein solches Zitierverbot gerne auch hierzulande.
AfD-EU-Abgeordneter Petr Bystron sprach indes von einem "Justizmissbrauch auf höchster Ebene":
9 Monate in U-Haft – ohne Urteil. Jetzt kommt heraus: Das Finanzamt schuldet Ballweg 200.000 €
— Petr Bystron (@PetrBystronAfD) July 3, 2025
Die fadenscheinigen Vorwürfe gegen den Querdenken-Chef fallen in sich zusammen.
Ballweg saß neun Monate im Gefängnis – ohne Urteil. Und jetzt stellt sich heraus: Der Staat schuldet… pic.twitter.com/XbhP0stYq7
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